Straßen und Wege

Was ist geplant?

Straßen im Freiland sollen erst ab 400 Meter Länge und 4 Meter Breite bewilligungspflichtig sein. Zusätzlich soll die Asphaltierung von Straßen, die ganzjährig genutzte Gebäude erschließen, bewilligungsfrei werden.

Wie wars bisher?

Straßen ab einer Breite von 2,4 Meter brauchen ab einer Länge von 200 Meter eine Bewilligung. Die Asphaltierung von unbefestigten (geschotterten) Wegen ist als wesentliche Änderung bewilligungspflichtig.

Auf was wird im Naturschutzverfahren geachtet?

  • Begrünung und Rekultivierung
  • Erhalt von sensiblen Lebensräumen
  • Totholz erhalten oder fördern
  • Rodungen in vogelreichen Gebieten nicht während der Brutzeit
  • Sicherheit und Standfestigkeit der Anlage

Auswirkungen auf Natur und Landschaft:

  • oft großflächige Eingriffe
  • immer wieder sensible Lebensräume wie Moore, Gewässer, Quelltuff etc. betroffen
  • Zerschneidung von Lebensräumen und Landschaft
  • Störungen werden in bisher unerschlossene Landschaftskammern gebracht
  • Folgenutzungen immer wieder problematisch (Bikestrecken, etc.)
  • evtl. Versiegelung (Asphaltierung, Tränkdecken)
  • evtl. Beleuchtung, die sich negativ auf viele Lebewesen auswirkt

Warum ist es wichtig, dass es weiterhin eine naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht gibt?

  • bessere Varianten können gefunden werden, z.B. Trassenänderungen, um sensible Biotope zu umgehen
  • Erhalt von Totholz kann verlangt werden
  • Prüfung von Asphaltierung und Beleuchtung
  • Sicherstellung von Wiederbegrünung und Wiederbepflanzung
  • wertvolle Strukturen und Altholzbäume können unter Umständen erhalten werden
  • Ausgleichsmaßnahmen möglich
  • wesentliche Änderungen wie Versiegelungen und Beleuchtungen sind weiterhin bewilligungspflichtig

Die Änderung bedeutet, dass praktisch fast keine LKW-befahrbare Straßen in Zukunft bewilligungspflichtig wären (ausgenommen Querung von Gewässern oder geschützten Lebensräumen).

Damit würden so gut wie alle Forst- und Güterwege wegfallen und würden bezüglich ihrer Auswirkung auf Natur und Landschaft nicht beurteilt. Verbesserungen beispielsweise in der Trassenführung zur Umgehung von Biotopen oder der Erhalt wichtiger Strukturen, wie Totholz, wären nicht mehr möglich. Zusätzlich wären wesentliche Änderungen wie Versiegelungen durch Asphaltierung, Tränkdecken, etc. oder Beleuchtungen mit ihren vielen negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft nicht mehr bewilligungspflichtig und können einfach gebaut werden.

Auch hier gilt: Fast kein Projekt wurde bisher vom Naturschutz verhindert, aber in vielen Fällen sind Verbesserungen nötig und möglich, etwa bei der Trassenführung oder der Begrünung.