Naturschutzanwalt

Die geplanten Änderungen im Gesetz würden die Naturschutzanwaltschaft für Vorarlberg (NSA) besonders stark betreffen: Das Recht auf Beteiligung an Verfahren der Behörde soll auf Fälle beschränkt werden, in denen nach EU-Recht geschützte Arten und Schutzgebiete betroffen sind. In diesen Fällen kann die NSA gleich wie die anerkannten Naturschutzorganisationen auch Beschwerde gegen die Entscheidungen der Behörde einlegen.

Derzeit ist die NSA an allen Verfahren beteiligt, die eine Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz brauchen. Das sind ca. 600 – 800 Verfahren im Jahr, wie in der Statistik der NSA zu sehen ist. Davon sind die meisten relativ unkritisch, das heißt, dass es keine grundsätzlichen Einwände vom Naturschutz gibt. Meistens gibt es aber Vorschläge, wie die Projekte ökologisch verbessert oder negative Auswirkungen verringert werden können.
In solchen behördlichen Verfahren sind immer auch Amtssachverständige einbezogen. Daher kommt der Vorwurf der „Doppelgleisigkeit“, mit dem die geplanten Einschnitte begründet werden. Dabei wird aber übersehen, dass die NSA eine ganz andere Rolle hat als die amtlichen Sachverständigen: Sie vertritt die Interessen der Natur und ist dabei völlig unabhängig und weisungsfrei.

Zudem ist die NSA nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden und ist daher ein wichtiger Partner für Naturschutzorganisationen und die interessierte Öffentlichkeit. Die Information und Beratung von interessierten Stellen gehört auch zu ihren ausdrücklichen Aufgaben.

Die Naturschutzanwaltschaft
ist die Stimme der Natur
und das „Auge der Öffentlichkeit“
in den Verwaltungsverfahren.

Wenn die NSA nun aus ca. 70 bis 80 Prozent aller Verfahren ausgeschlossen würde, hätte das zur Folge, dass die unabhängige Stimme für die Natur wegfallen würde, aber auch, dass es keinen Einblick mehr in diese Verfahren gäbe. Für die gewünschte Beschleunigung der Verfahren würde sich dagegen wenig ändern, weil die NSA als eine zusätzliche Partei kaum Verzögerungen verursacht.

Vorarlberg war 1982 das erste Bundesland, das eine solche „Anwaltschaft“ eingeführt hat. In der Zwischenzeit haben die anderen Länder nachgezogen und ähnliche Stellen eingerichtet, die personell und rechtlich deutlich besser aufgestellt sind. Vorarlberg ist so vom Vorreiter zum Schlusslicht geworden.
Die geplanten Änderungen würden diese Schlusslicht-Position noch wesentlich verschlechtern, der Schutz der Natur würde deutlich geschwächt und die Information der Öffentlichkeit stark beschränkt.