Die Landesregierung hat am 26. August 2026 einen Begutachtungsentwurf für eine „Naturschutz-Deregulierungsgesetz-Sammelnovelle“ veröffentlicht. Damit soll das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwickung (GNL) „modernisiert“ werden.
Unter folgendem Link kann der Gesetzesentwurf und erläuternde Bemerkungen eingesehen werden: Naturschutz-Deregulierungsgesetz 2026 – Sammelnovelle
Bis zum 25. September 2026 kann „jede Person“ zum Entwurf Stellung nehmen, bzw. Änderungsvorschläge einbringen.
Der Entwurf soll vor allem „Entlastungen“ für Betriebe und beschleunigte Verfahren bringen.
In einigen Bereichen sind aber schwerwiegende Verschlechterungen für den Naturschutz zu erwarten:
- der Uferschutzbereich von Gewässern soll wesentlich reduziert werden
- im bebauten Bereich sollen viel mehr Bauten ohne Bewilligung möglich sein
- die Beteiligung der Naturschutzanwaltschaft soll stark eingeschränkt werden
- viel mehr Straßen sollen ohne Bewilligung gebaut werden dürfen
- bei Anlagen für Schutzzwecke wie Hochwasser- oder Lawinenschutz soll der Naturschutz nicht mehr einbezogen werden
- Parkplätze und Lagerplätze sollen erst ab einer größeren Fläche bewilligungspflichtig werden
- Bei Streue- und Magerwiesen sollen Kulturumwandlungen erst bewilligungspflichtig werden, wenn die Wiese größer als 500 m2 ist. Bisher lag der Grenzwert bei 100 m2.
Zudem sind wesentliche Änderungen bei den Beteiligtenrechten vorgesehen: Anerkannte Naturschutzorganisationen konnten schon bisher in EU-rechtlich vorgeschriebenen Fällen Einspruch gegen Bescheide erheben, in Zukunft sollen sie sich schon früher an den Verfahren beteiligen können.
Strengere Regelungen sind nur für Solaranlagen vorgesehen: Solche Anlagen auf Freiflächen sollen neu ab 500 m2 eine Bewilligung brauchen.
