Was ist geplant?

Maßnahmen zum Schutz vor Lawinen, Wasser, Vermurungen, Steinschlag, Rutschungen, etc. sollen in Zukunft keine naturschutzrechtliche Bewilligung mehr brauchen.
Wie wars bisher?
Diese waren nach verschiedenen Paragrafen des Naturschutzgesetzes bewilligungspflichtig. Besonders oft ist der Uferschutzbereich betroffen.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft:
- großflächige Verbauungen in teilweise artenreichen Lebensräumen
- große Veränderungen der Landschaft
- oft Eingriffe in Gewässer und naturnahe Uferbereiche
- teils große Landschaftswunden
Warum ist es wichtig, dass es weiterhin eine naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht gibt?
- Erhalt von naturschutzfachlich wertvollen Strukturen
- Sicherstellung von Wiederbegrünung und Wiederbepflanzung
- naturnahe Ausformung des Geländes
- Verhinderung der Ausbreitung von Neophyten
- keine wirkliche Verminderung des bürokratischen Aufwands, da Wasserrechtsverfahren in der Regel trotzdem notwendig sind
Schutzmaßnahmen sind oft großflächige Eingriffe in Lebensräume wie Gewässer, Wäldern, etc., die große negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben können. Schutzbauten brauchen meistens eine wasserrechtliche Bewilligung mit einem umfangreichen Behördenverfahren. Die „Erleichterungen“ durch Verzicht auf den Naturschutz wären also minimal. Viele Wasserbauvorhaben sollen auch gleichzeitig den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie verbessern und werden dafür gefördert. Dann ist es nur sinnvoll, sich auch mit den Experten für Naturschutz auszutauschen, um ein bestmögliches Ergebnis zu bekommen.
Im Naturschutzverfahren geht es nicht darum die Schutzmaßnahmen zu verhindern, sondern vielmehr darum aufzuzeigen, wie diese naturschonender durchgeführt und die Flächen nachher möglichst naturnah wiederhergestellt werden können.
Nur mit einer Bewilligungspflicht sind Auflagen möglich, die die Auswirkung von Schutzbauten auf Natur und Landschaft verhindern, mindern oder ausgleichen.
