Was ist geplant?

Die Bewilligungspflicht für die Errichtung von Gebäuden im bebauten Bereich (Betriebsgebiete und Siedlungen) soll wegfallen.
Außerhalb bebauter Bereiche soll die Errichtung von Gebäuden erst ab 2000 m2 bewilligungspflichtig sein.
Wie wars bisher?
Gebäude ab 800 m² überbauter Fläche sind sowohl innerhalb als auch außerhalb bebauter Bereiche bewilligungspflichtig. Baumaßnahmen auf als Betriebsgebiet gewidmeten Flächen sind dann bewilligungspflichtig, wenn sie eine Höhe von mehr als 20 Meter besitzen oder im Uferschutzbereich von Gewässern liegen.
Auf was wird im Naturschutzverfahren geachtet?

- ausreichend Abstand von Baumaßnahmen zum Gewässer
- organismenfreundliche Außenbeleuchtung
- Verminderung der Kollisionsgefahr von Vögeln an Glasflächen
- heimische Bepflanzung
- Begrünung von Parkplatzflächen
- Verminderung von Versieglung
Auswirkungen auf Natur und Landschaft:
- kein behördlicher Naturschutz im Siedlungsbereich außer im Uferschutzbereich
- keine Möglichkeit Auflagen einzubringen, die bei großflächigen Verbauungen Verbesserungen für Natur und Landschaft bringen
- bei großen Baumaßnahmen sollen Bauträger selbst auf die Natur achten
Warum ist es wichtig, dass es weiterhin eine naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht gibt?

- betrifft sehr große Flächen in Vorarlberg
- Naturschutz und naturnahe Flächen sind im Siedlungsgebiet sehr wichtig, es gibt viele Möglichkeiten zur Verbesserung
Diese geplanten Änderungen betreffen großflächige Bebauungen wie beispielsweise große Wohnanlagen, Betriebe, Freizeiteinrichtungen, landwirtschaftliche Betriebe, etc.
Im Naturschutzverfahren geht es dabei nicht darum, diese Baumaßnahmen zu verhindern, sondern eine naturverträgliche Gestaltung der Gebäude zu erreichen. Zum Beispiel organismenfreundliche Beleuchtung, Verminderung vor Vogelanprall, begrünte Dächer, naturnahe Gestaltung der Außenanlagen, Verminderung von Versiegelung, etc.
Tatsächlich kann man auch in Betriebsgebieten viel für die Natur tun, wie gute Beispiele im Land zeigen, und oft kosten solche Lösungen gar nicht mehr als andere. Im Gewerbeverfahren ist der Naturschutzteil meist der kürzeste.
Die Erleichterungen im Verfahren wären also gering, der Schaden für die Natur jedoch enorm. Für die Natur ist es wichtig, dass jemand darauf schaut, wie gebaut wird. Sich nur auf Freiwilligkeit zu verlassen, reicht nicht, schon weil viele gar nicht wissen, was sie sinnvoll machen können.


